Schwimmsportschule Pinguin

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AGB

 
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1

Anmeldungen

Schriftliche und mündliche Anmeldungen zur Veranstaltungen der Schule sind verbindlich. Einzige Ausnahme ist, wenn das Kind im Bereich Anfängerschwimmen im laufenden Kurs das Seepferdchen erlangt, wird die Anmeldung für den weitereren Kurs hinfällig.

§2

Hausordnung

Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes und hat den Anweisungen des Lehrpersonals sowie des Hauspersonals Folge zu leisten. Die Schule behält sich vor, Unterrichtsverträge jederzeit zu widerrufen. Teilnehmer, die gegen die guten Sitten, sportliche Fairness, Haus- oder Geschäftsordnung verstoßen können ohne Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr vom Unterricht ausgeschlossen werden.

§3

Versicherung/ Haftung

Jeder Teilnehmer ist seitens der Schule gegen Unfall versichert. Unfälle und Verletzungen müssen unverzüglich der Leitung (07144/86 13 67) der Schule gemeldet werden, zwecks Erhalt des Versicherungsanspruches. Geschwisterkinder, die nicht Teilnehmer sind, sind nicht versichert.

Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld haftet die Schule nur bei Vorsatz ihrer Beauftragten. Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet die Schule nicht. Für Sachschäden an Einrichtungen und Unterrichtsmaterialien haftet der Verursacher.

Die Schule haftet nicht für gesundheitliche oder materielle Schäden, wenn Kursteilnehmer Anweisungen der Kursleiter/-innen nicht befolgen.

§4

Teilnehmerzahl

Eine Veranstaltung findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen statt, soweit nicht anders angegeben. Personen sind bei Baby- und Kleinkinderschwimmen die angemeldeten Kinder.

§5

Preise

Die Kurskosten im Bereich Baby- und Kleinkinderschwimmen beinhalten Eintrittspreis und Kursgebühr für zwei Erwachsene und 1 Kind. Die Kurskosten im Bereich Kindergartenschwimmen beinhalten Eintrittspreis und Kursgebühr für einen Erwachsenen und 1 Kind. Die Kurskosten im Bereich Anfängerschwimmen beinhalten den Eintritt in das Bad, die Kursgebühr, Prüfungsgebühr und Gebühr für das Abzeichen für ein Kind. Die Kurskosten im Bereich Erwachsenensport (Aquagymnastik, Nordic Walking, etc.) beinhalten den Eintritt, die Kursgebühr, Teilnahmebescheinigung und Leihgebühr für die im Kurs benutze Sportgeräte. Die aktuelle Preise der jeweiligen Kurse sind im Internet veröffentlicht.

§ 6

Bezahlung

Die Kurskosten sind wie in der Rechnung angegeben zum genannten Termin zu begleichen. Die Kursgebühr ist in der Regel per Überweisung oder Lastschrift zu begleichen.

§ 7

Annullierung des Kurses

Bei Annullierung bis 20 Tage vor Kursbeginn sind 25% der Kursgebühr fällig, bei späterer Annullierung oder bei Nichterscheinen ist der ganze Betrag fällig. Die Annullierung muss schriftlich erfolgen. Eine Annullierung per E-Mail ist nicht gültig.  Eine Annullierung muss seitens der Schulleitung bestätigt werden.

 

§ 8

Kursausfall

Es besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anrecht auf eine Nachholstunde. Bei Kursausfall aufgrund von Krankheit, der spätestens bis zum nächsten Werktag nach Kursausfall der Schulleitung gemeldet wird, besteht die Möglichkeit Kursstunden innerhalb einer Kursreihe nachzuholen. Das bedeutet, das man nur nachholen kann, wenn in einem anderen Kurs ein Platz frei ist. Der Grund hierfür liegt in der Qualität der Kurse. Aus diesem Grund entschuldige Sie sich bitte rechtzeitig, dass Sie und die anderen Kursteilnehmern Termine nachholen können.

Bei allen zehnstündigen Kursen außer aus dem Bereich Nordic Walking kann, wenn die Möglichkeit besteht,  bis zu maximal zwei versäumte Kursstunden innerhalb einer Kursreihe seitens des Kursteilnehmers nachgeholt werden. Bei Kursreihen unter sechs Stunden kann nur eine Stunde nachgeholt werden. Bei Kursreihe, die nur vier Einheiten oder weniger lang sind, ist kein Nachholen möglich.

Nachholtermine müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden. Können diese Termine nicht wahrgenommen werden, verfallen die Nachholstunden.

Falls ein Baby in den ersten drei Kurstermine nur durchgehend schreit, kann die Schulleitung kontaktiert werden um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Ausgefallene Kursstunden können nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben werden.

Ausnahme ist, wenn der Kursteilnehmer nachweislich durch ein vorgelegtes Attest am ganzen Kurs nicht teilnehmen kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Schulleitung, um eine Lösung zu finden.

Bei Krankheit oder dringender Verhinderung des Übungsleiters ist die Schulleitung berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen oder die Stunde an einem anderen Termin nachzuholen. Falls die Stunde nicht nachgeholt werden kann wird die Gebühr für die versäumte Stunde anteilig erstattet.

 

§ 9

Kurstermine

Die Termine erhalten die Kursteilnehmer mit der Rechnung. Die Terminangaben sind unverbindlich, die Schule behält sich vor aufgrund höherer Gewalt (z.B. längerer Ausfall des Bades) die Kurszeiten und Kursorte zu ändern. Die Kursteilnehmer werden rechtzeitig darüber informiert.

 

§ 10

Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtstunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht.